Behandlungswege und Leistungsinformation
Allgemeine Informationen zu unseren Therapien
Unsere therapeutischen Leistungsangebote beziehen sich auf die Diagnostik, Beratung und Therapie von logopädischen Störungsbildern in den Feldern
- Sprache
- Sprechen
- Stimme
- Hören
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Schlucken
- Atmung
- Redefluss
- Kommunikation
- Wahrnehmung
- Verstehen
- Körperspannung
- Lesen
- Schreiben
- Persönlichkeitsentwicklung
- Balance im Hals-, Mund-, Kiefer- Gesichtsbereich – das orofaziale System
Wir behandeln Menschen aus allen Altersgruppen:
- Kleinkinder
- Vorschulkinder
- Schulkinder
- Jugendliche
- Erwachsene
- Ältere Menschen
- Alte Menschen
Wir behandeln Menschen ohne und mit Handicaps:
- Menschen ohne besondere Handicaps
- Einfach- und Mehrfachbehinderungen
- Lern- und geistige Behinderungen
- Seelische Behinderungen
Wir behandeln Menschen aller Nationalitäten
Kommen Sie schon im Erstkontakt auf uns zu und wir finden eine Lösung, wie wir gemeinsam arbeiten können.
- Der Weg zur logopädischen Behandlung
- Kostenübernahme durch gesetzliche Versicherungen
- Patient*innen mit privater Versicherung
Sie benötigen eine logopädische Behandlung für sich selbst oder Ihren Angehörigen/Ihre Angehörige?
Bitte konsultieren Sie zunächst einen Arzt/eine Ärztin und besprechen Sie mit ihm/ihr Ihre Beschwerden, Sorgen und Behandlungswünsche. Sieht der Arzt/die Ärztin die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung, wird er/sie Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Mit dieser Heilmittelverordnung können Sie dann nach der Terminvereinbarung eine Behandlung bei uns beginnen.
Bei schweren Erkrankungen besteht die Möglichkeit, dass die Therapien im Hausbesuch stattfinden können. Voraussetzung ist ein Vermerk auf der Heilmittelverordnung durch ihren behandelnden Arzt / ihre behandelnde Ärztin. Hausbesuche können in ihrer privaten Wohnung, aber auch in einer sozialen Einrichtung, wie z.B. Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen, in der Tagespflege, im betreuten Wohnen u.v.a.m. stattfinden.
Im Rahmen eines neuen Behandlungsfalls steht uns eine von den Krankenkassen festgelegte Erstsitzung für das Anamnesegespräch und die Erstdiagnostik zur Verfügung, die der Arzt/die Ärztin nicht extra verordnet.
Folgende Ärzt*innen stellen im üblichen Rahmen Heilmittelverordnungen für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen aus:
- Allgemeine Mediziner*innen und Hausärzt*innen
- Kinder- und Jugendärzt*innen
- Ärzt*innen für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
- Pädaudiolog*innen
- Phoniater*innen (Spezialisierung der HNO-Heilkunde)
- Neurolog*innen
- Kieferorthopäd*innen und Zahnärzt*innen
- ggf. Orthopäd*innen und Ärzt*innen für physikalische Therapien bei Vorliegen einer CMD
- Ärzt*innen für Innere Medizin
Bei gesetzlich versicherten Patient*innen wurden die Vergütungssätze im Bereich der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie (Logopädie) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen festgelegt. Diese gelten bundesweit und sind im Rahmen der Heilmittelrichtlinien bindend.
Für alle Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr gilt, dass eine Zuzahlung zu leisten ist, außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. Die Preise für die Zuzahlungen sind abhängig von den Angaben auf der Heilmittelverordnung und ebenfalls durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben.
Mit privat versicherten Patient*innen und mit Patient*innen ohne Versicherung wird vor der ersten Therapiesitzung ein Dienstvertrag abgeschlossen, in dem die Preise festgelegt sind.
Auf Grundlage dieses Dienstvertrages und der Angaben auf der ärztlichen Verordnung wird ein individueller Kostenvoranschlag vereinbart.
Der Kostenausgleich erfolgt nach Rechnungslegung. Es werden ausschließlich die Leistungen berechnet, die auch tatsächlich stattgefunden haben.
Ob Ihre private Versicherung die gesamten Kosten oder nur Teilbeträge übernimmt, ist für unsere Rechnungslegung nicht relevant. Bitte beachten Sie, dass Sie bei unzureichender Abdeckung ggf. einen Eigenbetrag leisten müssen.
Informationen zu den Zusatzleistungen
Im Rahmen unserer logopädischen Therapien kommen unsere sehr hoch geschätzten Novafon– und Physiokey-Therapiegeräte zum Einsatz.
Beide Geräte helfen bei körperlichen Beschwerden, wie z.B. bei Verspannungen von Muskulatur und Gewebe, bei Bewegungsblockaden und –einschränkungen, bei Ödemen und anderen Gewebeschwellungen, bei verhärteten Narben u.v.a.m.
Sollten Sie außerhalb von therapeutischen Anwendungen Interesse an Behandlungen mit diesen Geräten haben, so bieten wir Ihnen gerne private Termine an.
Hierfür sind ein Dienstvertrag und ein Kostenvoranschlag im Vorfeld zu vereinbaren.
Die Vergütung erfolgt auf Rechnung. Es werden nur die tatsächlich durchgeführten Behandlungseinheiten in Rechnung gestellt.
Im Rahmen unserer logopädischen Therapien kommen nach individuellem Bedarf kinesiologische Tapes zum Einsatz. Dabei benötigen wir vom Patient*innen eine Kostenübernahme für das Material. Dies wird individuell nach Verbrauch berechnet.
Sollten Sie außerhalb von therapeutischen Anwendungen Interesse an Behandlungen mit kinesiologischen Tapes haben, so bieten wir Ihnen gerne private Termine an.
Hierfür sind ein Dienstvertrag und ein Kostenvoranschlag im Vorfeld zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unseres Arbeitsspektrums kinesiologische Tapes nur in den äußeren Atem-, Sprech-, Stimm- und Schluckbereichen einschließlich angrenzender physiologischer Gebiete anbringen.
Sprecherziehung und Stimmbildung finden überwiegend als Einzelunterricht statt, sind aber bei ausreichender Anzahl von Teilnehmer*innen auch in Kleingruppen möglich.
Grundlage für diese Angebote sind ein Dienstvertrag sowie ein individuell festgelegter Kostenvoranschlag für privaten Unterricht.
Die Kosten für privaten Unterricht sind von der Praxisinhaberin festgelegt und können persönlich erfragt werden. Anzahl und Dauer der Stunden werden im Vorfeld nach den individuellen Bedürfnissen festgelegt, können aber im Verlauf flexibel verlängert oder verkürzt werden.
Die Basis für unsere qualifizierte Arbeit besteht aus einer ausführlichen Erstellung eines Stimm- und/oder Sprechstatus mittels eines Erfassungsbogens und der Auswertung einer Tonaufnahme. Aus dem Ergebnis der Stimm- und Sprechanalyse und den Zielen des Interessenten oder der Interessentin wird ein individueller Unterrichtsplan entwickelt und im Verlauf immer wieder angepasst.
Die Vergütung für den erfolgten Unterricht erfolgt auf Rechnung. Es werden nur die tatsächlich durchgeführten Leistungen in Rechnung gestellt.
Der Weg zur logopädischen Behandlung
Sie benötigen eine logopädische Behandlung für sich selbst oder Ihren Angehörigen/Ihre Angehörige?
Bitte konsultieren Sie zunächst einen Arzt/eine Ärztin und besprechen Sie mit ihm/ihr Ihre Beschwerden, Sorgen und Behandlungswünsche. Sieht der Arzt/die Ärztin die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung, wird er/sie Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Mit dieser Heilmittelverordnung können Sie dann nach der Terminvereinbarung eine Behandlung bei uns beginnen.
Bei schweren Erkrankungen besteht die Möglichkeit, dass die Therapien im Hausbesuch stattfinden können. Voraussetzung ist ein Vermerk auf der Heilmittelverordnung durch ihren behandelnden Arzt / ihre behandelnde Ärztin. Hausbesuche können in ihrer privaten Wohnung, aber auch in einer sozialen Einrichtung, wie z.B. Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen, in der Tagespflege, im betreuten Wohnen u.v.a.m. stattfinden.
Im Rahmen eines neuen Behandlungsfalls steht uns eine von den Krankenkassen festgelegte Erstsitzung für das Anamnesegespräch und die Erstdiagnostik zur Verfügung, die der Arzt/die Ärztin nicht extra verordnet.
Folgende Ärzt*innen stellen im üblichen Rahmen Heilmittelverordnungen für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen aus:
- Allgemeine Mediziner*innen und Hausärzt*innen
- Kinder- und Jugendärzt*innen
- Ärzt*innen für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
- Pädaudiolog*innen
- Phoniater*innen (Spezialisierung der HNO-Heilkunde)
- Neurolog*innen
- Kieferorthopäd*innen und Zahnärzt*innen
- ggf. Orthopäd*innen und Ärzt*innen für physikalische Therapien bei Vorliegen einer CMD
- Ärzt*innen für Innere Medizin
Kostenübernahme durch gesetzliche Versicherungen
Bei gesetzlich versicherten Patient*innen wurden die Vergütungssätze im Bereich der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie (Logopädie) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen festgelegt. Diese gelten bundesweit und sind im Rahmen der Heilmittelrichtlinien bindend.
Für alle Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr gilt, dass eine Zuzahlung zu leisten ist, außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. Die Preise für die Zuzahlungen sind abhängig von den Angaben auf der Heilmittelverordnung und ebenfalls durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben.
Patient*innen mit privater Versicherung
Mit privat versicherten Patient*innen und mit Patient*innen ohne Versicherung wird vor der ersten Therapiesitzung ein Dienstvertrag abgeschlossen, in dem die Preise festgelegt sind.
Auf Grundlage dieses Dienstvertrages und der Angaben auf der ärztlichen Verordnung wird ein individueller Kostenvoranschlag vereinbart.
Der Kostenausgleich erfolgt nach Rechnungslegung. Es werden ausschließlich die Leistungen berechnet, die auch tatsächlich stattgefunden haben.
Ob Ihre private Versicherung die gesamten Kosten oder nur Teilbeträge übernimmt, ist für unsere Rechnungslegung nicht relevant. Bitte beachten Sie, dass Sie bei unzureichender Abdeckung ggf. einen Eigenbetrag leisten müssen.
Informationen zu den Zusatzleistungen
Novafon und Physiokey
Im Rahmen unserer logopädischen Therapien kommen unsere sehr hoch geschätzten Novafon– und Physiokey-Therapiegeräte zum Einsatz.
Beide Geräte helfen bei körperlichen Beschwerden, wie z.B. bei Verspannungen von Muskulatur und Gewebe, bei Bewegungsblockaden und –einschränkungen, bei Ödemen und anderen Gewebeschwellungen, bei verhärteten Narben u.v.a.m.
Sollten Sie außerhalb von therapeutischen Anwendungen Interesse an Behandlungen mit diesen Geräten haben, so bieten wir Ihnen gerne private Termine an.
Hierfür sind ein Dienstvertrag und ein Kostenvoranschlag im Vorfeld zu vereinbaren.
Die Vergütung erfolgt auf Rechnung. Es werden nur die tatsächlich durchgeführten Behandlungseinheiten in Rechnung gestellt.
Kinesiologische Tapes
Im Rahmen unserer logopädischen Therapien kommen nach individuellem Bedarf kinesiologische Tapes zum Einsatz. Dabei benötigen wir vom Patient*innen eine Kostenübernahme für das Material. Dies wird individuell nach Verbrauch berechnet.
Sollten Sie außerhalb von therapeutischen Anwendungen Interesse an Behandlungen mit kinesiologischen Tapes haben, so bieten wir Ihnen gerne private Termine an.
Hierfür sind ein Dienstvertrag und ein Kostenvoranschlag im Vorfeld zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unseres Arbeitsspektrums kinesiologische Tapes nur in den äußeren Atem-, Sprech-, Stimm- und Schluckbereichen einschließlich angrenzender physiologischer Gebiete anbringen.
Sprecherziehung und Stimmbildung
Sprecherziehung und Stimmbildung finden überwiegend als Einzelunterricht statt, sind aber bei ausreichender Anzahl von Teilnehmer*innen auch in Kleingruppen möglich.
Grundlage für diese Angebote sind ein Dienstvertrag sowie ein individuell festgelegter Kostenvoranschlag für privaten Unterricht.
Die Kosten für privaten Unterricht sind von der Praxisinhaberin festgelegt und können persönlich erfragt werden. Anzahl und Dauer der Stunden werden im Vorfeld nach den individuellen Bedürfnissen festgelegt, können aber im Verlauf flexibel verlängert oder verkürzt werden.
Die Basis für unsere qualifizierte Arbeit besteht aus einer ausführlichen Erstellung eines Stimm- und/oder Sprechstatus mittels eines Erfassungsbogens und der Auswertung einer Tonaufnahme. Aus dem Ergebnis der Stimm- und Sprechanalyse und den Zielen des Interessenten oder der Interessentin wird ein individueller Unterrichtsplan entwickelt und im Verlauf immer wieder angepasst.
Die Vergütung für den erfolgten Unterricht erfolgt auf Rechnung. Es werden nur die tatsächlich durchgeführten Leistungen in Rechnung gestellt.